Kanzlei

Erfahrung

Über 30 Jahre wertvolle Praxiserfahrung ermöglicht es uns, komplexe rechtliche Herausforderungen schnell zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Unser tiefgehendes Verständnis für die Anforderungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen, gepaart mit einem umfassenden Netzwerk, schafft die Grundlage für eine ganzheitliche und vorausschauende Beratung.

Spezialisierung

Unsere Kanzlei bietet strukturierte und präzise Rechtsberatung in zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Dazu zählen insbesondere das Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions (M&A), Sanierung und Insolvenz, Vertragsrecht sowie die rechtliche Beratung im Umgang mit der öffentlichen Hand.

Fortbildung

Die Berufsträger und das Fachpersonal unserer Kanzlei bilden sich permanent fort.

Im Detail …

Es gibt nicht nur jeden Tag neue Urteile, die beachtet werden müssen, sondern auch der Bundesgesetzgeber und der europäische Gesetzgeber sind auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sehr rührig, was der Erlass neuer Gesetze und Richtlinien dokumentiert. So hat der EU-Gesetzgeber erst vor wenigen Wochen eine neue Restrukturierungsrichtlinie erlassen, die innerhalb von zwei Jahren in das jeweilige Landesrecht zu transformieren ist; es handelt sich hierbei um die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU 2017/1132), die  am 26. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L 172/18 ff.) worden ist und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird das vorinsolvenzliche Restrukturierungsrecht weiter verändern.

Fortbildung wird in unserer Kanzlei auch dadurch gewährleistet, dass die wissenschaftliche Entwicklung des Rechts ständig verfolgt und auch von uns durch zahlreiche Veröffentlichungen in den verschiedensten Fachzeitschriften und Kommentaren mitgestaltet wird.

Unsere Zertifikate

Zertifizierung

Die Insolvenzabteilung der Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB ist nach DIN ISO 9001:2015, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) und den Berufsgrundsätzen des VID zertifiziert. Vor diesem Hintergrund wurde uns das Gütesiegel VID-Cert des VID zugeteilt.

Kooperationen

Bestmöglich betreut.

In Detail …

Um Ihre Interessen vollumfänglich betreuen zu können, arbeiten wir im Bedarfsfall mit Kooperationspartnern, wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Finanz- und Rentenexperten, zusammen.