Es gibt nicht nur jeden Tag neue Urteile, die beachtet werden müssen, sondern auch der Bundesgesetzgeber und der europäische Gesetzgeber sind auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sehr rührig, was der Erlass neuer Gesetze und Richtlinien dokumentiert. So hat der EU-Gesetzgeber erst vor wenigen Wochen eine neue Restrukturierungsrichtlinie erlassen, die innerhalb von zwei Jahren in das jeweilige Landesrecht zu transformieren ist; es handelt sich hierbei um die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU 2017/1132), die am 26. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L 172/18 ff.) worden ist und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird das vorinsolvenzliche Restrukturierungsrecht weiter verändern.
Fortbildung wird in unserer Kanzlei auch dadurch gewährleistet, dass die wissenschaftliche Entwicklung des Rechts ständig verfolgt und auch von uns durch zahlreiche Veröffentlichungen in den verschiedensten Fachzeitschriften und Kommentaren mitgestaltet wird.