Dr. Dennis B. Blank

Dr. Dennis B. Blank

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter

info@rae-blank.de

Telefon: 0681 / 99 26 57-0 oder  0681 / 99 26 57-29

Sekretariat:
Petra Schacht und Birgit Kiefer

Expertise

Rechtsanwalt Dr. Blank ist Partner unserer Kanzlei. Er studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt Steuerrecht. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Markus Würdinger zu dem insolvenzrechtlichen Thema „Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern – Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Bargeschäftsprivilegs gem. § 142 InsO de lege lata et ferenda“.

Von März 2016 bis März 2018 absolvierte er erfolgreich sein Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht. Anschließend arbeitete Rechtsanwalt Dr. Blank als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Fischer Krauter Blank & Möller in Völklingen.

Mitte 2019 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael J. W. Blank die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB in Saarbrücken.

Rechtsanwalt Dr. Blank betätigt sich weiterhin wissenschaftlich. Er veröffentlicht in verschiedensten Fachzeitschriften zum Wirtschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrecht. Zudem arbeitet er seit der 9. Auflage (2018) als Autor an dem „Frankfurter Kommentar zum Insolvenzrecht“ mit. Anfang 2024 soll die neue 10. Auflage erscheinen.

Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat am 08.07.2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ verliehen.

Seit Mai 2023 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank Mitglied des Beirats des VID (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands).

Schwerpunkte

Referenzmandate (Auszug)

  • Insolvenzverwaltung einer Privatkrankenanstalt iSd. § 30 GewO
  • Sanierungsgeschäftsführer (CRO) im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens „Schutzschirm“ einer Bäckerei mit über 150 Mitarbeitern
  • Insolvenzverwaltung nebst Insolvenzplanverfahren einer Saarbrücker Traditionsbrauerei
  • Generalbevollmächtigter (CIO) im Rahmen von mehreren Eigenverwaltungsverfahren nebst Insolvenzplanverfahren
  • Sachwalter im Rahmen von mehreren Eigenverwaltungsverfahren nebst Insolvenzplanverfahren
  • Mitarbeit an der Konsolidierung des Landessportverbands für das Saarland (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Rechtliche Begleitung und Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen von Asset Deals (Unternehmensverkauf)
  • Rechtliche Begleitung und Beratung von Gesellschaftern im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht

Wissenschaft

Als ausgewiesener Experte veröffentlicht Michael J. W. Blank regelmäßig in Fachzeitschriften (ZInsO – Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht –, EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht –, NZI – Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung –, jM– JURIS Die Monatszeitschrift) zum Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht. RA Blank hat bereits über 50 wissenschaftliche Beträge verfasst (siehe unter „Aktuelles“ und „Veröffentlichungen“).

Mitgliedschaften

  • Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)
  • Mitglied des Beirats des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)
  • Deutscher Anwaltsverein e.V. (DAV)
  • Saarländischer Anwaltsverein (SAV)
  • Saarländischer Verein für Insolvenz- und Sanierungswesen
  • Trierer Forum Insolvenzrecht e.V.
  • Wirtschaftsregion Saarbrücken e.V.
  • Saar-Stamm e.V.

Veröffentlichungen

  • Blank/Blank, Kommentierung der §§ 148 – 154 InsO und §§ 156 – 173 InsO, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Auflage 2025
  • Blank/Blank, Keine Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen – Zugleich Anmerkung zu BAG, Urt. v. 25.5.2022 – 6 AZR 497/21, ZInsO 2022, 1930, in: ZInsO 2022, 2217.
  • Dauernheim/Blank, D., Kommentierung des § 142 InsO, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Auflage 2018.
  • Blank/Blank D., Anmerkung zu LAG Hannover, Urt. v. 08.09.2016 – 7 Sa 807/15, ZIP 2016, 1987: Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den starken Insolvenzverwalter nach Rückabwicklung eines Altersteilzeitverhältnisses als Masseverbindlichkeit, in: EWiR 2017, 119.
  • Blank, D., Freistellung des Existenzminimums bei der Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen? – Eine Antwort auf die Diskussionsaufforderung von Fischermeier zum Urteil des BAG vom 29.1.2014 (NZA 2014,1266); in: NZA 2016, 1123.

Unter diesem Link finden Sie weitere Veröffentlichungen.